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SCORES NEWS
  1. ScoreZ Korrekturrichtlinie

Korrekturrichtlinie

Unser Bekenntnis zur Genauigkeit

ScoreZ verpflichtet sich, präzisen, zuverlässigen und vertrauenswürdigen Sportjournalismus zu veröffentlichen. Trotz unserer strengen redaktionellen Standards können Fehler auftreten. Wenn sie es tun, verpflichten wir uns, sie umgehend, transparent und prominent zu korrigieren.

Diese Richtlinie erläutert, wie wir mit Fehlern umgehen, wie Sie diese melden können und wie wir Korrekturen im Zeitverlauf dokumentieren.


1. Arten von Fehlern

Wir unterscheiden mehrere Kategorien von Fehlern, die eine Korrektur erfordern können:

Typ Beschreibung Reaktion
Sachlicher Fehler Falsche Fakten, Statistiken, Namen, Daten oder Ergebnisse Korrektur veröffentlicht; Artikel aktualisiert
Irreführender Inhalt Informationen, die in einer Weise dargestellt werden, die einen falschen Eindruck erweckt Klarstellung oder Korrektur veröffentlicht
Wesentliche Auslassung Fehlender wichtiger Kontext, der das Verständnis einer Story wesentlich verändert Aktualisierung oder Hinweis des Redakteurs hinzugefügt
Tippfehler / geringfügiger Fehler Rechtschreib- oder Grammatikfehler ohne Bedeutungsänderung Stillschweigend korrigiert
Veraltete Information Fakten, die bei Veröffentlichung korrekt waren, sich aber geändert haben Aktualisierungshinweis hinzugefügt

2. So melden Sie einen Fehler

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Inhalt auf ScoreZ einen sachlichen Fehler enthält, kontaktieren Sie uns wie folgt:

  • E-Mail: [email protected]
  • Betreff: Bitte verwenden Sie das Format: Korrekturanfrage — [Artikeltitel]
  • Bitte angeben: Die URL des Artikels, eine Beschreibung des Fehlers und (wo möglich) Belege oder eine Quelle für die korrekte Information.

Wir nehmen alle Korrekturanfragen ernst. Unser Redaktionsteam bestätigt Ihre Anfrage innerhalb von 2 Werktagen und schließt die Prüfung innerhalb von 5 Werktagen ab.


3. Unser Korrekturprozess

Nach Eingang einer Korrekturanfrage wird unser Redaktionsteam:

  1. Den ursprünglichen Inhalt und die eingereichten Belege unabhängig prüfen.
  2. Den für den ursprünglichen Beitrag verantwortlichen Journalisten oder Redakteur bei Bedarf konsultieren.
  3. Die korrekte Version der Information anhand von Primärquellen verifizieren.
  4. Auf Basis des Prüfergebnisses handeln:
    • Wird ein Fehler bestätigt, aktualisieren wir den Artikel und fügen einen Korrekturhinweis hinzu.
    • Wird der ursprüngliche Inhalt als korrekt bewertet, antworten wir dem Beschwerdeführer mit unseren Ergebnissen und der Begründung.
    • Erfordert die Angelegenheit weitere Untersuchung (z. B. Rechtsberatung), informieren wir den Beschwerdeführer über die Verzögerung und den Grund.

4. Wie wir Korrekturen kennzeichnen

Transparenz steht im Mittelpunkt unserer Korrekturpraxis. Alle wesentlichen Korrekturen werden im betroffenen Artikel klar dokumentiert:

  • Ein Korrekturhinweis wird oben oder unten im Artikel angefügt und gibt an, was geändert wurde und wann.
  • Der ursprünglich falsche Text wird im veröffentlichten Artikel nicht beibehalten; die korrigierte Version ersetzt ihn.
  • Wenn eine Korrektur den Inhalt eines Artikels wesentlich verändert (z. B. ein Spielergebnis, eine Transfergebühr), wird zusätzlich oben auf der Seite ein Hinweis platziert.

Beispielformat für einen Korrekturhinweis:

Korrektur, [Datum]: Eine frühere Version dieses Artikels gab fälschlicherweise an, [ursprüngliche Behauptung]. Dies wurde aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass [korrigierte Information]. Wir entschuldigen uns für den Fehler.

Wir ändern wesentliche sachliche Fehler nicht stillschweigend ohne Offenlegung.


5. Was wir nicht korrigieren

Folgendes wird unter dieser Richtlinie nicht als Korrektur behandelt:

  • Meinung und Analyse — Uneinigkeit mit einer redaktionellen Meinung oder analytischen Schlussfolgerung ist kein sachlicher Fehler. Wir begrüßen Leserbriefe und Antworten auf Meinungsbeiträge.
  • Prognosen und Vorhersagen — Zukunftsgerichtete Inhalte (z. B. Spielprognosen), die sich als falsch erweisen, erfordern keine Korrektur.
  • Laufende Berichterstattung — Eilmeldungen sind entsprechend gekennzeichnet und werden mit dem Geschehen aktualisiert. Erste Meldungen, die später durch neue Informationen ersetzt werden, werden mit entsprechenden Hinweisen aktualisiert statt korrigiert.

6. Korrekturhistorie

Im Interesse vollständiger Transparenz führt ScoreZ ein öffentlich zugängliches Protokoll aller wesentlichen veröffentlichten Korrekturen. Dieses Protokoll enthält:

  • Das Datum der ursprünglichen Veröffentlichung
  • Das Datum der Korrektur
  • Eine kurze Beschreibung des Fehlers und der vorgenommenen Korrektur
  • Einen Link zum korrigierten Artikel

Das Korrekturprotokoll ist verfügbar unter: https://scorez.io/corrections/log/


7. Beschwerden

Sind Sie mit unserer Antwort auf eine Korrekturanfrage unzufrieden, können Sie Ihre Beschwerde an unser Editorial Standards Team unter [email protected] mit dem Betreff: Redaktionelle Beschwerde — Eskalation weiterleiten.

Glauben Sie, dass unser redaktionelles Verhalten gegen geltende Medienstandards verstößt, können Sie auch bei der zuständigen Presse- oder Digitalmedien-Aufsichtsbehörde in Ihrer Rechtsordnung Beschwerde einlegen.


Kontakt

Für alle Korrekturanfragen und redaktionellen Beschwerden:

  • E-Mail: [email protected]
  • Unternehmen: Scorez Digital Limited
  • Adresse: 128 City Road, London, EC1V 2NX, United Kingdom
  • Website: https://scorez.io

Zuletzt aktualisiert: June 1, 2025

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